Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 10.08.2005 - 12 Sa 740/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,18522
LAG Düsseldorf, 10.08.2005 - 12 Sa 740/05 (https://dejure.org/2005,18522)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.08.2005 - 12 Sa 740/05 (https://dejure.org/2005,18522)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. August 2005 - 12 Sa 740/05 (https://dejure.org/2005,18522)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,18522) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Möglichkeit der richtlinienkonformen Auslegung der Massenentlassungsvorschriften der §§ 17 ff Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine richtlinienkonforme Auslegung der Vorschriften über Massenentlassungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02

    Massenentlassung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.08.2005 - 12 Sa 740/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 19. September 2003, 2 AZR 79/02) ist bei fehlender Massenentlassungsanzeige nach §§ 17, 18 KSchG nur die Entlassung des betreffenden Arbeitnehmers unzulässig.

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht erkannt und eingehend begründet (Urteile vom 19. September 2003, 2 AZR 79/02, 2 AZR 403/02, 2 AZR 537/02; vgl. Urteil vom 24. Februar 2005, 2 AZR 207/04 [zu B II 1 a der Gründe]).

  • LAG Köln, 10.05.2005 - 1 Sa 1510/04

    Gerichtliche Überprüfung der Herausnahme von Leistungsträgern aus der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.08.2005 - 12 Sa 740/05
    Die Massenentlassungsvorschriften (§§ 17 f. KSchG) sind einer "richtlinienkonformen Auslegung" nicht zugaenglich (wie LAG Koeln, Urteil vom 10.05.2005, ZIP 2005, 1524).

    Die BAG-Rechtsprechung hat daher auch in Ansehung des Urteils des EuGH vom 27. Januar 2005 Bestand (zutr. LAG Köln, Urteil vom 10. Mai 2005, 1 Sa 1510/04).

  • BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 207/04

    Betriebsbedingte Kündigung; Massenentlassungsanzeige; Nachteilsausgleich

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.08.2005 - 12 Sa 740/05
    Dies hat das Bundesarbeitsgericht erkannt und eingehend begründet (Urteile vom 19. September 2003, 2 AZR 79/02, 2 AZR 403/02, 2 AZR 537/02; vgl. Urteil vom 24. Februar 2005, 2 AZR 207/04 [zu B II 1 a der Gründe]).
  • LAG Köln, 25.02.2005 - 11 Sa 767/04

    Sozialauswahl, grobe Fehlerhaftigkeit, Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.08.2005 - 12 Sa 740/05
    Aus der Antwort auf die vorstehende Frage geht hervor, dass die Kammer nicht auf die weitere Frage einzugehen hat, ob bis zur Entscheidung des EuGH vom 27. Januar 2005 oder deren Publikation das Vertrauen des Arbeitgebers, mit der Vornahme der Massenentlassungsanzeige nach Ausspruch der Kündigung und vor tatsächlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses seine Verpflichtungen aus § 17 KSchG erfüllt zu haben, schutzwürdig ist (vgl. LAG Köln, Urteil vom 25. Februar 2005, 11 Sa 767/04, LAG Berlin, Urteil vom 27. April 2005, 17 Sa 2646/04).
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 403/02

    Massenentlassung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.08.2005 - 12 Sa 740/05
    Dies hat das Bundesarbeitsgericht erkannt und eingehend begründet (Urteile vom 19. September 2003, 2 AZR 79/02, 2 AZR 403/02, 2 AZR 537/02; vgl. Urteil vom 24. Februar 2005, 2 AZR 207/04 [zu B II 1 a der Gründe]).
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 537/02

    Massenentlassung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.08.2005 - 12 Sa 740/05
    Dies hat das Bundesarbeitsgericht erkannt und eingehend begründet (Urteile vom 19. September 2003, 2 AZR 79/02, 2 AZR 403/02, 2 AZR 537/02; vgl. Urteil vom 24. Februar 2005, 2 AZR 207/04 [zu B II 1 a der Gründe]).
  • LAG Berlin, 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04

    richtlinienkonforme Auslegung der §§ 17 ff. KSchG; Vertrauensschutz für den

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.08.2005 - 12 Sa 740/05
    Aus der Antwort auf die vorstehende Frage geht hervor, dass die Kammer nicht auf die weitere Frage einzugehen hat, ob bis zur Entscheidung des EuGH vom 27. Januar 2005 oder deren Publikation das Vertrauen des Arbeitgebers, mit der Vornahme der Massenentlassungsanzeige nach Ausspruch der Kündigung und vor tatsächlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses seine Verpflichtungen aus § 17 KSchG erfüllt zu haben, schutzwürdig ist (vgl. LAG Köln, Urteil vom 25. Februar 2005, 11 Sa 767/04, LAG Berlin, Urteil vom 27. April 2005, 17 Sa 2646/04).
  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.08.2005 - 12 Sa 740/05
    Ein nationales Gericht, bei dem ein Rechtsstreit ausschließlich zwischen Privaten anhängig ist, muss bei der Anwendung der Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts, die zur Umsetzung der in einer EG-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen erlassen worden sind, das gesamte nationale Recht berücksichtigen und es so weit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zweckes der Richtlinie auslegen, um zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von der Richtlinie verfolgten Ziel vereinbar ist (EuGH, Urteil vom 5. Oktober 2004, C-397/01, - Pfeiffer, Urteil vom 27. Juni 2000, Rs. C-240/98 bis C-244/98, - Oceano Grupo Editorial).
  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.08.2005 - 12 Sa 740/05
    Es geht um die Auslegung des § 17 Abs. 1 KSchG unter Berücksichtigung der Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen (ABl. L 225, S. 16, im Folgenden: Richtlinie) in einem Fall, in dem der Arbeitgeber am Tag nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH Urteil vom 27. Januar 2005, Rs. C-188/03 - Junk) der Klägerin und mit ihr mehr als 10 v. H. der in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer wegen beabsichtigter Betriebsschließung kündigte.
  • EuGH, 27.06.2000 - C-240/98

    Océano Grupo Editorial

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.08.2005 - 12 Sa 740/05
    Ein nationales Gericht, bei dem ein Rechtsstreit ausschließlich zwischen Privaten anhängig ist, muss bei der Anwendung der Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts, die zur Umsetzung der in einer EG-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen erlassen worden sind, das gesamte nationale Recht berücksichtigen und es so weit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zweckes der Richtlinie auslegen, um zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von der Richtlinie verfolgten Ziel vereinbar ist (EuGH, Urteil vom 5. Oktober 2004, C-397/01, - Pfeiffer, Urteil vom 27. Juni 2000, Rs. C-240/98 bis C-244/98, - Oceano Grupo Editorial).
  • EuGH, 07.03.1996 - C-192/94

    El Corte Inglés / Blázquez Rivero

  • LAG Düsseldorf, 10.08.2005 - 12 Sa 801/05
  • LAG Düsseldorf, 12.10.2005 - 12 Sa 931/05

    Betriebsratsanhörung nach Betriebsübergang und Widerspruch

    Sind beide Kündigungen wegen fehlender Anhörung des zuständigen Betriebsrat nach § 102 Abs. 1 BetrVG unwirksam, kommt es nicht darauf an, dass, was die erste Kündigung anbelangt, die fehlende vorherige Massenentlassungsanzeige keinen Unwirksamkeitsgrund abgibt (LAG Köln, Urteil vom 10.05.2005, 1 Sa 1510/04, ZIP 2005, 1524, Kammerurteil vom 10.08.2005, 12 Sa 740/05, n. v.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht